Korruption im Gesundheitsmarkt ist für Mediziner besonders rufschädigend – daher war das neue Antikorruptionsgesetz längst überfällig. Das neue Gesetz ist seit 04. Juni 2016 in Kraft. Welche Folgen sich daraus für das Gesundheitswesen ergeben, erläutern wir heute.
Ziel des Antikorruptionsgesetztes ist die Bekämpfung von Korruption und Vermögensstraftaten im Gesundheitswesen. Das neue Gesetz beinhaltet zwei spiegelbildliche Straftatbestände, die mit sofortiger Wirkung unter Strafe stellen: Einflussnahme, Bestechlichkeit und Bestechung. Bei Vorteilsnahme oder der Annahme von Versprechen sieht das Strafmaß eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. In besonders schweren Fällen ist sogar eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren denkbar.
Welche Folgen hat das Antikorruptionsgesetz?
Im Gesundheitsmarkt sind Kooperationen zwischen Ärzten, Zahnärzten, Apotheken und Krankenhäusern sowie zwischen Industrieunternehmen und Behandlern gang und gäbe. Die Verunsicherung ist groß – denn es gibt keinen klaren Leitfaden, in welchem zwischen Gut und Böse oder Richtig und Falsch unterschieden wird. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich bewusst machen, welche Absicht hinter einem Präsent steht, das Sie von einem Kollegen oder Geschäftspartner erhalten.
Ein Zahnarzt, der mit einer Dentalfirma zusammenarbeitet sollte beispielsweise auf Geschenke im Zusammenhang mit einer Kaufleistung verzichten. Ein Zusatzgeschenk, das auf einer Rechnung mit 0,00€ ausgewiesen ist, darf ebenfalls nicht angenommen werden. Auch eine Beteiligung eines Zahnarztes an einem Dentallabor oder einem anderen wirtschaftlichen Unternehmen, das als Leistungserbringer fungiert, ist zu unterlassen.
Einfach erklärt – Fallbeispiele
Seit Inkrafttreten des Gesetzes sollten Mediziner folgende Situationen kritisch hinterfragen:
Im Zweifelsfall raten wir Ihnen juristischen Rat einzuholen, da eine verbindliche Rechtsprechung zu den Tatbeständen derzeit noch nicht vorliegt.