Seit dem Wegfall des Werbeverbots für Ärzte rollen immer wieder Abmahnwellen durch die Gesundheitsbranche. Wenn ungebetene Anwaltsschreiben ins Haus flattern, kann dies vor allem finanziell unangenehme Folgen haben. Wer für seine Praxis werben möchte, sollte daher alle Inhalte vom Anwalt prüfen lassen.
Dies gilt sowohl für die Erstellung einer Webpräsenz, für regionale Anzeigenkampagnen oder die Platzierung von PR-Beiträgen. Die Gestalter der Werbung können diese juristische Prüfung nicht leisten. Agenturen ist es grundsätzlich verboten, rechtlich zu beraten, ganz egal, wie gut sie sich im Medizinrecht auskennen. Sie dürfen auch keine rechtliche Freigabe der Texte und Bilder erteilen.
Wir bieten unseren Kunden daher die Möglichkeit, alle Inhalte und werblichen Aktivitäten durch einen der renommiertesten Medizinanwaltskanzleien in Deutschland prüfen zu lassen. Da sich fast monatlich die Rechtsprechung ändert, sollte man nur einen absoluten Experten zu Rate ziehen. Wir geben unseren Kunden unseren Kontakt gerne weiter.