Ab September ist die Sommerpause offiziell vorbei. Eine Zeit der Änderungen hat begonnen. Pünktlich zum 1. September gibt es einige Neuigkeiten, die Sie als Verbraucher wissen sollen: Die Neuregelung beim Kinderarztbesuch ist ein Thema, das uns als Agentur für Corporate Design und Praxismarketing besonders interessiert.
Ob die Entwicklung eines Kindes normal verläuft, sollte ein Kinderarzt in regelmäßigen Abständen beurteilen. Damit über die Jahre keine Informationen verloren gehen und alle Befunde sowie Untersuchungsergebnisse dauerhaft gesichert sind, wird alles im Kinderuntersuchungsheft vermerkt.
Das Kinderuntersuchungsheft, auch „Gelbes Heft" genannt, dient dazu, die Befunde zu dauerhaft dokumentieren. Die Eltern erhalten das „Gelbe Heft" direkt nach der Geburt von der Entbindungsstation oder der Hebamme. Dieses Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder weiteren Vorsorgeuntersuchung dem Arzt vorgelegt werden. Ergänzend dazu bekommen Eltern noch ein grünes Checkheft für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die nicht zwangsläufig durchgeführt werden müssen, aber als sinnvoll erachtet werden.
Seit 1. September 2016 ist die neugefasste Kinderrichtlinie in Kraft. Im „Gelben Heft" werden alle vorgeschriebenen Untersuchungen, die sogenannte U1 bis U9, und weitere spezielle Früherkennungsuntersuchungen notiert.
Bereits im Mai und Juni 2016 wurden die Teilbeschlüsse zu den grundlegend überarbeiteten Untersuchungsinhalten gefasst. Die Änderungen betreffen das Mukoviszidose-Screening (Zystische Fibrose) und qualitätssichernde Maßnahmen. Bereits vor der Untersuchung haben Eltern nun die Möglichkeit sich über wesentliche Ziele und Inhalte der Untersuchungen zu informieren. Behandelnde Ärzte sind ab sofort beispielsweise zur Dokumentation verpflichtet, wenn bei der Beurteilung des Kindes die erforderlichen Kriterien in Bezug auf die Grob- und Feinmotorik oder die emotionale Kompetenz nicht erfüllt werden. Ärzte haben überdies das Recht bei Bedarf erweiterten Beratungsbedarf zu Themen wie Stillen, Ernährung, auffälligem Schreien, Schutzimpfungen oder Hilfe in Belastungssituationen im „Gelben Heft" zu vermerken.
Neu und besonders praktisch für Elltern und Kindergärten ist die herausnehmbare Teilnehmerkarte. Damit erhalten Eltern die Möglichkeit bereits wahrgenommene Früherkennungsuntersuchungen gegenüber Kindergärten oder anderen Einrichtungen nachzuweisen. Wichtig ist hier, dass mit dieser Methode keine vertraulichen Informationen zum individuellen Entwicklungsstand des Kindes oder den ärztlichen Befunden weitergegeben werden.