Unser Partner für Medizinrecht und Faktenfragen, die Kanzlei Lyck & Pätzold in Bad Homburg, titelte kürzlich in seinem Blog "Einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin - Lebensstandarderhaltung vs. Eigenverantwortlichkeit". Wir finden diese Betrachtung sehr interessant, wenn auch die Unterhaltsreform bereits zum 01.01.2008 in Kraft trat, denn, so RA Pätzold in seinem Text: diese Regelung könne auch auf Altfälle anwendbar sein, die vor diesem Datum relevant waren. Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich nicht doch ein Ehevertrag findet... Den Artikel der Medizinanwälte können Sie hier im Original lesen.