Die Markenagentur für
den Gesundheitsmarkt.
Menü
Get in contact ...!
Darf der Zahnarzt was er kann?
Healthcare Trends. Juli 2011.

Darf der Zahnarzt was er kann?

Nein, es geht nicht um die ethisch-moralische Auseinandersetzung mit dem Einsatz von Atomwaffen oder der Gebührenordnung - es geht um den rechtmäßigen Einsatz von Werbemaßnahmen. Für den einen oder anderen Kollegen vielleicht eine individuell ähnlich existenzielle Frage wie jene zum Einsatz von Atomwaffen. Auf jeden Fall sind die beiden aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juni 2011 – 1 BvR 233/10 und 235/10) als weiterer Fortschritt in Sachen Werberecht für (Zahn)Mediziner zu werten: im aktuellen Fall wurde einem Zahnmediziner zugestanden, das Werbemittel der Verlosung für sein Praxismarketing zu nutzen. Wir wollen es jedoch nicht guttenbergsch werden lassen: lesen Sie den gesamten Sachverhalt in diesem ZWP-Artikel.