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Vorsicht vor pauschalen Ratschlägen!
Design & Lifestyle. Dezember 2009.

Vorsicht vor pauschalen Ratschlägen!

Wir unterhalten diesen Blog unter anderem, um die Erfahrungen und das Know How unseres Alltags mit einem breiteren Publikum teilen zu können. Daher möchte ich heute einmal mehr auf ein Thema hinweisen, welches in regelmäßigen Abständen für Verwirrung, wenn nicht sogar Stress führt. Und das völlig zu Unrecht...

Das Jahr nähert sich derzeit seinem Ende und die Damen und Herren, die gerne ihre Werbeflächen verkauft bekommen möchten melden sich in immer kürzeren Abständen, um Ihnen noch in letzter Sekunde wohlwollend attraktive Flächen zugänglich zu machen. Hierbei handelt es sich um Anzeigen und Artikel in Zeitungen, Zeitschriften, Telefonbüchern, Web-Verzeichnissen oder auch Plakatflächen in Parkhäusern. Immer wieder werden Artikel publiziert, die sich auf solcherlei Werbeflächen und deren berufsrechtliche Aspekte beziehen und die Autoren haben sicher recht damit, immer wieder darauf hin zu weisen, dass bedacht werden sollte, in welcher Form eine Praxis sich präsentiert. Immer wieder weisen wir im Rahmen unserer Projekte darauf hin, dass nur ein Teil aller zu bedenkenden Einflussfaktoren die für oder gegen eine solche Werbemaßnahme sprechen pauschal zu beurteilen sind. Relevant ist häufig nicht das Medium selbst (TV, Radio, Parkhaus-Plakat, Leuchtkasten, Videoboard etc.), sondern sehr viel eher die Art und Weise, wie eine Praxis sich im Rahmen dieses Mediums präsentiert. Daher: keine Angst vor Anzeigenflächen oder Leuchtkästen. Lassen Sie jedoch auf jeden Fall Werbemaßnahmen von einem Medizinrechtler prüfen und versuchen Sie nicht, anhand eigener Interpretation heraus zu finden, was zulässig ist und was nicht. Fragen? Fragen!