Als Freiberufler in der eigenen Praxis können einige Dienstleistungen durch verschiedene öffentliche Budgets finanziell unterstützt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vergibt unter bestimmten Kriterien Fördergelder , die vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Europäischen Union kofinanziert werden. Je nach Schwerpunkt der Beratungsleistung können wirtschaftliche, technische, finanzielle, personelle und organisatorische Bereiche des kleinen oder mittelständischen Unternehmens, zu welchen sich eine Praxis in aller Regel zählen darf, gefördert werden. Wichtig: Die Förderung ist je nach Beratungsbereich auf ein Gesamtbudget von derzeit zwischen 1500 - 3000 € pro Beratung begrenzt. Die Förderung muss beantragt werden, im Falle eines positiven Bescheides muss zunächst die Leistung erbracht und durch einen Beratungsbericht dokumentiert werden. Dieser muss behördlich geprüft werden, ferner muss die Rechnung des Dienstleisters beglichen sein, was durch den aussagekräftigen Kontobescheid des Antragstellers belegt werden muss. Die Erstattung des Fördergeldes erfolgt in jedem Fall erst nach dem Leistungszeitraum und ist als Rückerstattung nicht als Kostenübernahme zu verstehen. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.