Die Markenagentur für
den Gesundheitsmarkt.
Menü
Get in contact ...!
Rechtliche Unbedenklichkeit ist eine Zier...
Healthcare Trends. Oktober 2009.

Rechtliche Unbedenklichkeit ist eine Zier...

... und es lebt sich gar nicht gut ohne "ihr", um ein altes Sprichwort ein wenig ab zu wandeln.

Einer Praxis oder Klinik ist es inzwischen erlaubt, umfassende werbliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen selbst sind dabei immer weniger reglementiert. Allein der Ton macht die Musik - wie das zumeist auch in den sonstigen Bereichen des täglichen Lebens der Fall ist. Immer häufiger werden hier Urteile gesprochen, die deutlich machen, dass der gewählte Kommunikationskanal alleine eine Maßnahme noch nicht rechtswidrig werden lässt, solange andere Voraussetzungen nicht begründet werden. Zu diesen Voraussetzungen zählt beispielsweise Irreführung oder Anpreisung der eigenen Leistungen, was sich häufig allein durch eine Umformulierung von Texten und Überschriften oder den Austausch von Bildmaterial vermeiden lässt. Ebenso verwirrend kann die Beschriftung des Praxisschildes werden, denn auch hier gibt es einige Fallstricke. Fakt ist: Ist eine Aufsichtsbehörde einmal aufmerksam geworden, so wird eine solche Angelegenheit gerne zeit- und meist auch kostenintensiv, mindestens aber ärgerlich - und dabei in der Regel vermeidbar. Wie? Nun, als Agentur werden wir immer wieder darum gebeten, die rechtliche Unbedenklichkeit unseres Tuns zu bestätigen und unseren Kunden die gewünschte Sicherheit in diesem Zusammenhang zu geben. Was man dabei gerne vergisst: es ist uns rechtlich untersagt, derartige Auskünfte zu erteilen, oder gar rechtlich beratend tätig zu sein. Unsere Praxiserfahrung erlaubt es uns, auf mögliche Fehlerquellen hin zu weisen, und grobe Schnitzer von vornherein zu vermeiden. Das alleine genügt jedoch nicht, um ganz sicher zu sein. Darum lautet die Empfehlung eins ums andere Mal: auf zum Rechtsanwalt. Hier sollte alles geprüft werden, was der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden soll: Beiträge in Printmedien, Bilder, die Webpräsenz, Anzeigen, Briefbögen, Flyer, Praxisschilder und ebenso die Basis, wie beispielsweise Wortmarken und Kunstnamen. Um es aber nun tatsächlich nicht in eine rechtliche Beratung abgleiten zu lassen, lesen Sie gerne hier weiter, bei unseren geschätzten Experten in Sachen Medizinrecht www.medizinrecht-blog.de