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Impressumspflicht bei Facebook-Seiten
Design & Lifestyle. November 2011.

Impressumspflicht bei Facebook-Seiten

Da viele Mediziner in Praxis und Klinik heutzutage eine Unternehmens-Fanpage bei Facebook betreiben, wollen wir auch Neuigkeiten in diesem Gebiet nicht unterschlagen. Dieser Tage macht das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg seine Runde durch sämtliche Foren und erzeugt eine Welle der Verwirrung: Ja, auch Facebook-Seiten unterliegen der Impressumspflicht. Das grundsätzlich auch schon seit längerem. Allerdings stellt sich die konkrete Frage, wie das Impressum auf einer FB-Seite zu integrieren sei. Wir berufen uns auf die Experten in Sachen Facebook und verlinken direkt in den Artikel bei allfacebook.de, der hier Aufschluss zur Sachlage gibt. Zusammengefasst sei gesagt, dass im Augenblick kaum möglich sein dürfte, sich in dieser Hinsicht völlig unangreifbar zu machen. Dennoch können Maßnahmen ergriffen werden, diesem Urteil bestmöglich nach zu kommen. Genau genommen stehen zwei empfehlenswerte Optionen zur Verfügung: die Implementierung eines zusätzlichen Info-Reiters oder die Einpflegung und konkrete Benennung des Impressum-Links in der Info-Box der Fanpage (siehe Bild, aus der FB-Seite unseres Kunden Lux Zahnärzte in Mannheim)